ÖKODESIGN: Stufe 2018 GILT

Ökodesign bei RLT Geräten beginnt hier : Die neue Ökodesign-Verordnung 1253/2014 ist seit 01.01. in Kraft. Sie resultiert aus der von der Europäischen Union beschlossenen Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und hat Gesetzescharakter. Wer RLT-Geräte entwickelt und baut, achtet seit langem darauf, den gewachsenen Anforderungen im Projektgeschäft zu entsprechen. Und wenngleich es bei der Umsetzung noch das eine oder andere Fragezeichen gibt, steht fest, dass Hersteller vorbereitet, aufklärend tätig und jederzeit auskunftsfähig sind. In der Praxis kommt es auch auf den Fachplaner und Anlagenbauer an, die neue Verordnung aktiv mit zu gestalten. Was ist mit ‚aktiv‘ gemeint?
Als Folge der Verordnung steigen bei vielen Projekten die Investitionskosten. Im Gegenzug sinken aber die Betriebs- und durch intelligente Einstiegslösungen wie SMARTRON auch die Wartungs- und Servicekosten für RLT-Geräte. Für die Ingenieure von Huber & Ranner sind nachhaltige Lösungen mehr als die Summe aller Einzelentwicklungen. Impulse aus den unterschiedlichsten Bereichen fließen in diese Neuerung. So entstand ein intelligentes Konzept zur Wärmerückgewinnung. Auf Basis der Ökodesign-Richtlinie ist als echte Innovation ab sofort das Wärmerückgewinnungssystem SMARTRON verfügbar. Fragen Sie uns!

So gestalten wir gemeinsam die neue Ökodesign-Verordnung aktiv mit: aus Sicht des Gesetzgebers, und vor allem im Sinne des Betreibers und Kunden.

Die CCI hat hierzu eine Zusammenfassung erstellt. Die finden Sie hier: CCI ERP 2018 Beilage

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